Die Franzosen sagen „Nein“ zur EU-Verfassung

Adapted by Marlene Kaltenbacher

„Wir gratulieren unseren französischen Freunden zu ihrem Sieg für die Demokratie, für Frankreich und für ein besseres Europa – die Regierung eines jeden demokratischen Staates sollte nun die Ablehnung der EU-Verfassung durch die Franzosen akzeptieren und jegliche Pläne zur weiteren Abstimmung auf Eis legen bis die Franzosen möglicherweise ihre Meinung ändern - was jedoch sehr unwahrscheinlich ist“, so Anthony Coughlan, Vorsitzender/Leiter des National Platform EU Research and Information Centre in Irland.

In seiner Aussendung beglückwünscht Anthony Coughlan das französische Volk zur sprichwörtlichen Ohrfeige, die es den Eurokraten und kritiklosen EU-Befürwortern verpasst hat - deren vorrangiges Ziel ist ja die Schaffung eines europäischen Superstaates auf Kosten der nationalen Demokratien und der Unabhängigkeit der 25 Mitgliedsstaaten.

Der Volksentscheid in Frankreich hat nunmehr eine Denkpause eingeleitet – in den Niederlanden übte die Regierung vehement Druck auf die Bevölkerung aus, indem sie fälschlich behauptete, es gäbe eine gesetzliche Verpflichtung - trotz des französischen „Nein“ - den Vertrag zur EU-Verfassung zu ratifizieren; Es haben sich jedoch auch die Niederländer eindeutig gegen die Verfassung ausgesprochen. In der Deklaration Nr. 30 der zum Anhang des „Vertrags einer gesamteuropäischen Verfassung“ gehört, steht Folgendes: „Wenn vier Fünftel der Mitgliedsstaaten zwei Jahre nach der Unterzeichnung den Vertrag ratifiziert haben und bei einem oder mehreren Mitgliedsstaaten Schwierigkeiten bei der Ratifizierung auftreten, wird die Angelegenheit an den Europäischen Rat (bestehend aus den Staats- und Regierungschefs der einzelnen EU-Mitglieder sowie dem Kommissionspräsidenten, tagt mehrmals pro Jahr) verwiesen“. Daraus ergibt sich keinerlei Verpflichtung, die Ratifizierung weiter voranzutreiben, falls sich ein Staat gegen die EU-Verfassung ausgesprochen hat. Jeder Staat hat das Recht, den Ratifizierungsprozeß zu stoppen.

Besagte Deklaration Nr. 30 stellt – und das ist entscheidend – selbst keinen Vertrag dar und ist somit auch nicht gesetzlich bindend. Die arrogante Behauptung der EU-Elite, die Verfassung müsse vom Gesetz her weiter vorangetrieben werden, ist deshalb unzulässig.

Ein weiteres Beispiel für diese undemokratische Vorgangsweise zeigt ganz deutlich das Verhalten der irischen Politiker als die Bevölkerung im Jahr 2001 den Vertrag von Nizza eindeutig ablehnte. Korrekterweise hätte der Ratifizierungsprozeß damals gestoppt werden müssen, stattdessen entschuldigte (!) sich der irische Politiker Bertie Ahern sozusagen für den Entscheid seines Volkes beim nächsten EU-Gipfeltreffen in Gothenburg für dieses Ergebnis und meinte allen Ernstes, man solle dies einfach nicht zur Kenntnis nehmen und den Ratifizierungsprozeß ungeachtet dessen weiter verfolgen.

Er versprach sogar, die Abstimmung wiederholen zu lassen, wodurch dann durch abgeänderte Bestimmungen ein anderes Ergebnis zu erwarten sei.

Der französische Premier Raffarin hingegen zeigte keinerlei Anstalten, die Abstimmung zur EU-Verfassung wiederholen zu lassen und respektiert somit den Entscheid seiner Landsleute.

Die EU-Führungsspitze möchte natürlich auch nach der Ablehnung der Verfassung durch Frankreich und die Niederlande den Ratifizierungsprozeß weiter vorantreiben und dazu ist ihnen offenbar jedes Mittel recht – sie greifen tief in die Trickkiste und versuchen z.B. in den Ländern die mit „Nein“ gestimmt haben, die Abstimmung einfach nochmals zu wiederholen, weil ihnen eben das Resultat nicht gefällt. Es soll quasi so lange gewählt werden bis das von ihnen gewünschte Ergebnis und somit ihr Ziel, auf Kosten der Bürger der Mitgliedsstaaten auf zentraler Ebene mehr Macht zu vereinen, erreicht ist.

Es sind alle demokratischen Kräfte aufgerufen, sich entschieden gegen diese undemokratischen Bestrebungen, eine quasi tote – weil abgelehnte - EU-Verfassung mit fragwürdigen Mitteln wiederbeleben zu wollen, auszusprechen

Marlene Kaltenbacher
Verein Heimat & Umwelt
Hagengasse 5
A - 3424 Zeiselmauer/AUSTRIA